Die Entwicklung des Namens EWERHARDY


Vorwort


Auf Basis der vorliegenden Kopien von Kirchenbüchern, von amtlichen Dokumenten und von Personenstandsurkunden lässt sich die Entwicklung des heute als EWERHARDY bekannten Familiennamens vom Jahr 1673 bis in die heutige Zeit nachvollziehen. Dabei ist in einigen Fällen festgestellt worden, dass bis zum Ende des 19. Jahrhunderts je nach Datum des Taufeintrags, der Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde der Familienname für die gleiche Person unterschiedlich geschrieben wurde.

Die Erhebung von Personendaten im Laufe der Zeit:


Die Aufzeichnung von Personendaten lässt sich grob in folgende Zeitabschnitte unterteilen:

  1. Die systematische Erfassung von Personendaten im deutschen Sprachraum begann flächendeckend erst nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, das heißt ab ca. 1648. Die Daten zu Personen wurden in Kirchenbüchern (Taufbuch, Traubuch und Totenbuch) im Wesentlichen in lateinischer Schrift durch den zuständigen Pfarrer aufgezeichnet. Auf diese Daten hatten auch die staatlichen Stellen zugegriffen.
  2. Im Jahr 1801, nachdem Napoleon Bonaparte u.a. das "Departement de la Sarre" annektierte, wurde in den durch die Franzosen besetzten Gebieten der "Code Civil" eingeführt. In diesem Zusammenhang wurden neben den kirchenamtlichen Eintragungen des Gemeindepfarrers die Personenstandsdaten (Geburten, Heirat und Tod) erstmals auch bei der zuständigen "Mairie" (= Bürgermeisterei) erhoben. Die Aufzeichnungen erfolgten in französischer Sprache.
  3. Nach dem Wiener Kongress kam das "Saar-Departement" im Jahre 1815 fast gänzlich zum Königreich Preußen. Das als fortschrittlich geltende französische Verwaltungssystem wurde beibehalten. Die Personenstandsdaten wurden weiterhin durch die Bürgermeisterei, nun aber in deutscher Sprache, erhoben.
  4. Erst zum 1. Januar 1876 trat auf dem Gebiet des im Jahre 1871 gegründeten Deutschen Reichs das "Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstands und die Eheschließung" in Kraft, welches das kirchliche Monopol zu Erhebung von Personendaten aufhob. Seit dieser Zeit werden die Personenstandsdaten durch die zuständigen Standesämter erhoben.

In der Zeit vor dem Jahre 1801 sind die Aufzeichnungen in den Kirchenbüchern teilweise sehr lückenhaft oder aus unterschiedlichen Gründen (z.B. Kriegswirren) verschollen.

Die unterschiedliche Schreibweise des Familiennamens:


Abgesehen von zeitlichen Überschneidungen und offensichtlichen Fehlern (in Einzelfällen: Eberhard, Everhari, Öberhardy, Ewerhardt), lässt sich die unterschiedliche Schreibweise des Familiennamens zeitlich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:

Euerhardt (1673)
Euerhardi und Everhardi (1705 bis 1727)
Everhardi und Everhardy (1729 bis 1795)
Ewerhardi (1809 bis 1815)
Ewerhardy (seit 1815 in Deutschland)
Eberhardy und Eberhardi (seit 1822 regional in Deutschland; durch Auswanderung in den USA verbreitet)

Entwicklung des Familiennamens:


Die Gründe für die unterschiedliche Schreibweise des Familiennamens können nicht zweifelsfrei belegt werden. Auswertungen von unterschiedlichen Quellen lassen die nachstehende Darstellung aber als plausibel erscheinen.

Der Familienname ist vermutlich auf den männlichen Vornamen EBERHARD zurückzuführen. Aufgrund der sprachlichen Lautverschiebung (unter anderem von "V" nach "B") welche nicht in allen Teilen des deutschen Sprachraumes nachvollzogen wurde, hat sich der Name von EBERHARD (im hochdeutschen Sprachraum) hin zu EVERHARD (im niederdeutschen Sprachraum) gewandelt. Im 18. Jahrhundert wurde der "V"-Laut vielfach als "U" notiert. Trotz der unterschiedlichen Schreibweise wurden die Namen EUERHARDT und EVERHARD gleich ausgesprochen. Die Schreibweise EVERHARDI ist möglicherweise auf die in lateinischer Sprache geführten Kirchenbücher zurückzuführen und könnte aus der lateinischen Form des Genitivs resultieren. So bedeutet EVERHARDI (EBERHARDI) im Taufbuch z.B. Sohn oder Tochter des EVERHARD (EBERHARD). Die Aussprache des "V"-Lautes wurde ab ca. 1800 überwiegend als "W" notiert, weshalb sich ab diesem Zeitpunkt vor allem die Schreibweise EWERHARDI durchsetzte. In verschiedenen Regionen wurde der "V"-Laut auch als "B" notiert, weshalb ebenso die Schreibweise EBERHARDI bekannt ist. Im 18. Jahrhundert kam es mehrfach zu einem Wechsel zwischen den Endungen "I" und "Y". Warum ab ca. 1815 die Endung "I" endgültig durch "Y" ersetzt wurde (EWERHARDY statt EWERHARDI), ist nicht eindeutig zu klären.

Ein weiterer Grund für die unterschiedliche Schreibweise des Familiennamens ist sicherlich auch darin zu sehen, dass es im deutschsprachigen Raum bis ins 18. Jahrhundert keine einheitliche Rechtschreibung gab und die Aufzeichnungen aufgrund der Aussprache des Wortes erfolgte (nach dem Motto: "Schreib wie du sprichst!"). Viele Menschen waren zudem bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts des Lesens und Schreibens unkundig und somit nicht in der Lage, die Schreibweise ihres Namens anzugeben oder Schreibfehler zu erkennen.